Aktualisiert 22/12/2024
In Kraft

Fassung vom: 08/01/2023
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ANHANG XXXIII

ANHANG XXXIII

Tabelle EU REMA – Vergütungspolitik

Hier sind die zentralen Merkmale der Vergütungspolitik des Instituts zu beschreiben. Darüber hinaus ist anzugeben, wie diese Politik umgesetzt wird. Darzulegen sind insbesondere die folgenden Merkmale, soweit relevant:



Qualitative Angaben

a)

Informationen über die für die Vergütungsaufsicht verantwortlichen Gremien. Diese umfassen:

— Bezeichnung, Zusammensetzung und Mandat des für die Vergütungsaufsicht verantwortlichen Hauptgremiums (Leitungsorgan oder Vergütungsausschuss, falls zutreffend) sowie Zahl der Sitzungen dieses Hauptgremiums während des Geschäftsjahres.

— Externe Berater, deren Dienste in Anspruch genommen wurden, Stelle, die diesen Beratern ihren Auftrag erteilt hat, und Bereiche des Vergütungsrahmens, die dieser Auftrag betrifft.

— Eine Beschreibung des Geltungsbereichs der Vergütungspolitik des Instituts (z. B. nach Regionen oder Geschäftsbereichen), aus der auch hervorgeht, inwieweit diese für Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen in Drittländern gilt.

— Eine Beschreibung der Mitarbeiter oder Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts haben.

b)

Angaben zu Gestaltung und Struktur des Vergütungssystems für identifizierte Mitarbeiter. Diese umfassen:

— Einen Überblick über die zentralen Merkmale und Zielsetzungen der Vergütungspolitik sowie Informationen über den Entscheidungsprozess, der zur Festlegung der Vergütungspolitik führt, und die Rolle der maßgeblichen Interessenträger.

— Informationen über die Kriterien für die Erfolgsmessung und die Ex-ante- und Ex-post-Risikoanpassung.

— Informationen darüber, ob das Leitungsorgan oder der Vergütungsausschuss, falls ein solcher eingerichtet wurde, die Vergütungspolitik des Instituts im vorangegangenen Jahr überprüft hat und – falls ja – eine Übersicht über alle vorgenommenen Änderungen, über die Gründe für diese Änderungen und über deren Auswirkungen auf die Vergütung.

— Informationen darüber, wie das Institut sicherstellt, dass Mitarbeiter in internen Kontrollfunktionen unabhängig von den von ihnen kontrollierten Geschäftsbereichen vergütet werden.

— Regelungen und Kriterien, nach denen garantierte variable Vergütungen und Abfindungen gewährt werden.

c)

Beschreibung, in welcher Weise die Vergütungsverfahren aktuellen und künftigen Risiken Rechnung tragen. Dies muss einen Überblick über die zentralen Risiken, deren Messung und die Auswirkungen dieser Messungen auf die Vergütung einschließen.

d)

Die gemäß Artikel 94 Absatz 1 Buchstabe g CRD festgelegten Werte für das Verhältnis zwischen dem festen und dem variablen Vergütungsbestandteil.

e)

Beschreibung der Art und Weise, in der das Institut sich bemüht, das Ergebnis während des Zeitraums der Ergebnismessung mit der Höhe der Vergütung zu verknüpfen. Dies umfasst:

— Einen Überblick über die wichtigsten Kriterien und Parameter der Ergebnismessung für das Institut, Geschäftsbereiche und einzelne Personen.

— Einen Überblick darüber, wie die variable Vergütung einzelner Mitarbeiter mit dem Ergebnis des Instituts und dem Ergebnis des betreffenden Mitarbeiters verknüpft ist.

— Informationen darüber, anhand welcher Kriterien das Verhältnis zwischen den verschiedenen Arten der gewährten Instrumente wie Anteilen, gleichwertigen Beteiligungen, Optionen und sonstigen Instrumenten bestimmt wird.

— Informationen darüber, welche Maßnahmen das Institut treffen will, wenn bei der Anpassung variabler Vergütungsbestandteile die Ergebnisparameter schwach sind, einschließlich der Kriterien, anhand deren das Institut „schwache“ Ergebnisparameter bestimmt.

f)

Beschreibung der Art und Weise, wie das Institut die Vergütung an das langfristige Ergebnis anzupassen sucht. Dies umfasst:

— Einen Überblick über die Regelungen des Instituts zur Zurückbehaltung von Vergütungszahlungen, zur Auszahlung in Form von Instrumenten, zu Sperrfristen und zum Bezug variabler Vergütungen einschließlich in Fällen, in denen es Unterschiede zwischen Mitarbeitern oder Mitarbeiterkategorien gibt.

— Informationen über die Kriterien des Instituts für Ex-post-Anpassungen (Abschlag während der Zurückbehaltung und Rückforderung nach Bezug, sofern nach nationalem Recht zulässig).

— Falls zutreffend, eventuelle Pflicht zur Beteiligung am Gesellschaftskapital für identifizierte Mitarbeiter.

g)

Beschreibung der wichtigsten Parameter und Begründungen für Systeme mit variablen Bestandteilen und sonstige Sachleistungen gemäß Artikel 450 Absatz 1 Buchstabe f CRR. Dies umfasst:

— Informationen zu den speziellen Leistungsindikatoren, die zur Bestimmung der variablen Vergütungsbestandteile herangezogen werden, und die Kriterien für die Bestimmung des Verhältnisses zwischen den verschiedenen Arten der gewährten Instrumente, wozu Anteile, gleichwertige Beteiligungen, an Anteile geknüpfte Instrumente, gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente, Optionen und andere Instrumente zählen.

h)

Wenn von dem betreffenden Mitgliedstaat oder der zuständigen Behörde angefordert, die Gesamtvergütung jedes Mitglieds des Leitungsorgans oder der Geschäftsleitung.

i)

Gemäß Artikel 450 Absatz 1 Buchstabe k CRR Angaben dazu, ob für das Institut eine Ausnahme nach Artikel 94 Absatz 3 CRD gilt.

— Für die Zwecke dieses Buchstabens geben Institute, für die eine derartige Ausnahme gilt, an, ob diese aufgrund von Artikel 94 Absatz 3 Buchstabe a oder b CRD gewährt wird. Sie geben ferner an, für welche der Vergütungsgrundsätze sie die Ausnahme(n) anwenden, die Zahl der Mitarbeiter, denen die Ausnahme(n) gewährt wird (werden), und ihre Gesamtvergütung, aufgeteilt in feste und variable Vergütung.

j)

Große Institute liefern gemäß Artikel 450 Absatz 2 CRR quantitative Angaben zur Vergütung ihres kollektiven Leitungsorgans und differenzieren dabei nach geschäftsführenden und nicht-geschäftsführenden Mitgliedern.

Meldebogen EU REM1 – Für das Geschäftsjahr gewährte Vergütung



 

a

b

c

d

Leitungsorgan - Aufsichtsfunktion

Leitungsorgan - Leitungsfunktion

Sonstige Mitglieder der Geschäftsleitung

Sonstige identifizierte Mitarbeiter

1

Feste Vergütung

Anzahl der identifizierten Mitarbeiter

 

 

 

 

2

Feste Vergütung insgesamt

 

 

 

 

3

Davon: monetäre Vergütung

 

 

 

 

4

(Gilt nicht in der EU)

 

 

 

 

EU-4 a

Davon: Anteile oder gleichwertige Beteiligungen

 

 

 

 

5

Davon: an Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente

 

 

 

 

EU-5x

Davon: andere Instrumente

 

 

 

 

6

(Gilt nicht in der EU)

 

 

 

 

7

Davon: sonstige Positionen

 

 

 

 

8

(Gilt nicht in der EU)

 

 

 

 

9

Variable Vergütung

Anzahl der identifizierten Mitarbeiter

 

 

 

 

10

Variable Vergütung insgesamt

 

 

 

 

11

Davon: monetäre Vergütung

 

 

 

 

12

Davon: zurückbehalten

 

 

 

 

EU-13a

Davon: Anteile oder gleichwertige Beteiligungen

 

 

 

 

EU-14a

Davon: zurückbehalten

 

 

 

 

EU-13b

Davon: an Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente

 

 

 

 

EU-14b

Davon: zurückbehalten

 

 

 

 

EU-14x

Davon: andere Instrumente

 

 

 

 

EU-14y

Davon: zurückbehalten

 

 

 

 

15

Davon: sonstige Positionen

 

 

 

 

16

Davon: zurückbehalten

 

 

 

 

17

Vergütung insgesamt (2 + 10)

 

 

 

 

Meldebogen EU REM2 - Sonderzahlungen an Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts haben (identifizierte Mitarbeiter)



 

a

b

c

d

Leitungsorgan - Aufsichtsfunktion

Leitungsorgan - Leitungsfunktion

Sonstige Mitglieder der Geschäftsleitung

Sonstige identifizierte Mitarbeiter

 

Garantierte variable Vergütung – Gesamtbetrag

1

Gewährte garantierte variable Vergütung - Zahl der identifizierten Mitarbeiter

 

 

 

 

2

Gewährte garantierte variable Vergütung - Gesamtbetrag

 

 

 

 

3

Davon: während des Geschäftsjahres ausgezahlte garantierte variable Vergütung, die nicht auf die Obergrenze für Bonuszahlungen angerechnet wird

 

 

 

 

 

Die in früheren Zeiträumen gewährten Abfindungen, die während des Geschäftsjahres ausgezahlt wurden

4

In früheren Perioden gewährte, während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen – Anzahl der identifizierten Mitarbeiter

 

 

 

 

5

In früheren Perioden gewährte, während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen - Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

Während des Geschäftsjahres gewährte Abfindungen

6

Während des Geschäftsjahres gewährte Abfindungen - Anzahl der identifizierten Mitarbeiter

 

 

 

 

7

Während des Geschäftsjahres gewährte Abfindungen - Gesamtbetrag

 

 

 

 

8

Davon: während des Geschäftsjahres gezahlt

 

 

 

 

9

Davon: zurückbehalten

 

 

 

 

10

Davon: während des Geschäftsjahres gezahlte Abfindungen, die nicht auf die Obergrenze für Bonuszahlungen angerechnet werden

 

 

 

 

11

Davon: höchste Abfindung, die einer einzigen Person gewährt wurde

 

 

 

 

Meldebogen REM3 – Zurückbehaltene Vergütung



 

a

b

c

d

e

f

EU - g

EU - h

 

Zurückbehaltene und einbehaltene Vergütung

Gesamtbetrag der für frühere Leistungsperioden gewährten, zurückbehaltenen Vergütungen

Davon: im Geschäftsjahr zu beziehen

Davon: in nachfolgenden Geschäftsjahren zu beziehen

Höhe von Leistungs-anpassungen, die im Geschäftsjahr bei zurückbehaltenen, im Geschäftsjahr zu beziehenden Vergütungen vorgenommen wurden

Höhe von Leistungs-anpassungen, die im Geschäftsjahr bei zurückbehaltenen, in künftigen jährlichen Leistungsperioden zu beziehenden Vergütungen vorgenommen wurden

Gesamthöhe der durch nachträgliche implizite Anpassungen bedingten Anpassungen während des Geschäftsjahres (wie Wertänderungen, die auf veränderte Kurse der betreffenden Instrumente zurückzuführen sind)

Gesamthöhe der vor dem Geschäftsjahr gewährten, zurückbehaltenen Vergütungen, die im Geschäftsjahr tatsächlich gezahlt wurden

Gesamthöhe der für frühere Leistungsperioden gewährten und zurückbehaltenen Vergütungen, die erdient sind, aber Sperrfristen unterliegen

1

Leitungsorgan - Aufsichtsfunktion

 

 

 

 

 

 

 

 

2

Monetäre Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Anteile oder gleichwertige Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

4

An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Sonstige Instrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Sonstige Formen

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Leitungsorgan - Leitungsfunktion

 

 

 

 

 

 

 

 

8

Monetäre Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

9

Anteile oder gleichwertige Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

10

An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

11

Sonstige Instrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

12

Sonstige Formen

 

 

 

 

 

 

 

 

13

Sonstige Mitglieder der Geschäftsleitung

 

 

 

 

 

 

 

 

14

Monetäre Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

15

Anteile oder gleichwertige Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

16

An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

17

Sonstige Instrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

18

Sonstige Formen

 

 

 

 

 

 

 

 

19

Sonstige identifizierte Mitarbeiter

 

 

 

 

 

 

 

 

20

Monetäre Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

21

Anteile oder gleichwertige Beteiligungen

 

 

 

 

 

 

 

 

22

An Anteile geknüpfte Instrumente oder gleichwertige nicht liquiditätswirksame Instrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

23

Sonstige Instrumente

 

 

 

 

 

 

 

 

24

Sonstige Formen

 

 

 

 

 

 

 

 

25

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

Meldebogen EU REM4 – Vergütungen von 1 Mio. EUR oder mehr pro Jahr



 

a

 

EUR

Identifizierte Mitarbeiter, die ein hohes Einkommen im Sinne von Artikel 450 Absatz 1 Buchstabe i CRR beziehen

1

1 000 000 bis unter 1 500 000

 

2

1 500 000 bis unter 2 000 000

 

3

2 000 000 bis unter 2 500 000

 

4

2 500 000 bis unter 3 000 000

 

5

3 000 000 bis unter 3 500 000

 

6

3 500 000 bis unter 4 000 000

 

7

4 000 000 bis unter 4 500 000

 

8

4 500 000 bis unter 5 000 000

 

9

5 000 000 bis unter 6 000 000

 

10

6 000 000 bis unter 7 000 000

 

11

7 000 000 bis unter 8 000 000

 

x

Diese Liste ist verlängerbar, sollten weitere Vergütungsstufen benötigt werden.

 

Meldebogen EU REM5 - Angaben zur Vergütung der Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil des Instituts haben (identifizierte Mitarbeiter)



 

a

b

c

d

e

f

g

h

i

j

Vergütung Leitungsorgan

Geschäftsfelder

 

Leitungsorgan - Aufsichtsfunktion

Leitungsorgan - Leitungsfunktion

Gesamt-summe Leitungsorgan

Investment Banking

Retail Banking

Vermögens-verwaltung

Unternehmens-funktionen

Unabhängige interne Kontroll-funktionen

Alle Sonstigen

Gesamt-summe

1

Gesamtanzahl der identifizierten Mitarbeiter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

Davon: Mitglieder des Leitungsorgans

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

Davon: sonstige Mitglieder der Geschäftsleitung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

Davon: sonstige identifizierte Mitarbeiter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

Gesamtvergütung der identifizierten Mitarbeiter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

Davon: variable Vergütung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

Davon: feste Vergütung