Aktualisiert 21/11/2024
In Kraft

Fassung vom: 08/01/2023
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ANHANG XVII

ANHANG XVII

Tabelle EU-CRC – Qualitative Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Kreditrisikominderungstechniken

Frei formatierbare Textfelder für die Offenlegung qualitativer Informationen.



Rechtsgrundlage

Zeile

Freier Text

Artikel 453 Buchstabe a CRR

a)

Beschreibung der Kernmerkmale der Vorschriften und Verfahren für das bilanzielle und außerbilanzielle Netting und Angabe des Umfangs, in dem die Institute davon Gebrauch machen.

Artikel 453 Buchstabe b CRR

b)

Kernmerkmale der Vorschriften und Verfahren für die Bewertung und Verwaltung der berücksichtigungsfähigen Sicherheiten.

Artikel 453 Buchstabe c CRR

c)

Beschreibung der wichtigsten Arten von Sicherheiten, die vom Institut zur Kreditrisikominderung angenommen werden.

Artikel 453 Buchstabe d CRR

d)

Für Garantien und Kreditderivate, die zur Kreditbesicherung verwendet werden, die wichtigsten Arten von Garantiegebern und Kreditderivatgegenparteien und deren Kreditwürdigkeit, die zur Verringerung der Eigenkapitalanforderungen verwendet werden, unter Ausschluss derjenigen, die als Teil von synthetischen Verbriefungsstrukturen verwendet werden.

Artikel 453 Buchstabe e CRR

e)

Informationen über Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung.

Meldebogen EU CR3 – Übersicht über Kreditrisikominderungstechniken: Offenlegung der Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken



 

Unbesicherte Risikopositionen – Buchwert

Besicherte Risikopositionen – Buchwert

 

Davon durch Sicherheiten besichert

Davon durch Finanzgarantien besichert

 

Davon durch Kreditderivate besichert

a

b

c

d

e

1

Darlehen und Kredite

 

 

 

 

 

2

Schuldverschreibungen

 

 

 

 

 

3

Summe

 

 

 

 

 

4

Davon notleidende Risikopositionen

 

 

 

 

 

EU-5

Davon ausgefallen