Aktualisiert 21/01/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 46 - Delegierte Verordnung 2018/959

Artikel 46

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 14. März 2018

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER