Artikel 17
Governance der Prüfung und internen Validierung
Die zuständigen Behörden beurteilen, ob die Governance der Prüfung und internen Validierung eines Instituts qualitativ hochwertig ist, indem sie mindestens feststellen,
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                                  a)  | 
                              
                                  dass die Audit-Programme für die Prüfung des AMA-Rahmenwerks alle wesentlichen Aktivitäten abdecken, die das Institut einem wesentlichen operationellen Risiko aussetzen könnten, darunter auch ausgegliederte Aktivitäten;  | 
                           
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                                  b)  | 
                              
                                  dass die internen Validierungstechniken angemessen in Bezug auf veränderte Markt- und Betriebsbedingungen sind und dass ihre Ergebnisse einem Audit unterzogen werden.  |