Aktualisiert 22/01/2025
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Ursprungsrechtsakt
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Artikel 17 - Delegierte Verordnung 2018/959

Artikel 17

Governance der Prüfung und internen Validierung

Die zuständigen Behörden beurteilen, ob die Governance der Prüfung und internen Validierung eines Instituts qualitativ hochwertig ist, indem sie mindestens feststellen,

a)

dass die Audit-Programme für die Prüfung des AMA-Rahmenwerks alle wesentlichen Aktivitäten abdecken, die das Institut einem wesentlichen operationellen Risiko aussetzen könnten, darunter auch ausgegliederte Aktivitäten;

b)

dass die internen Validierungstechniken angemessen in Bezug auf veränderte Markt- und Betriebsbedingungen sind und dass ihre Ergebnisse einem Audit unterzogen werden.