Artikel 17
Governance der Prüfung und internen Validierung
Die zuständigen Behörden beurteilen, ob die Governance der Prüfung und internen Validierung eines Instituts qualitativ hochwertig ist, indem sie mindestens feststellen,
a) |
dass die Audit-Programme für die Prüfung des AMA-Rahmenwerks alle wesentlichen Aktivitäten abdecken, die das Institut einem wesentlichen operationellen Risiko aussetzen könnten, darunter auch ausgegliederte Aktivitäten; |
b) |
dass die internen Validierungstechniken angemessen in Bezug auf veränderte Markt- und Betriebsbedingungen sind und dass ihre Ergebnisse einem Audit unterzogen werden. |