Artikel 5
Operationelle Risikoereignisse im Zusammenhang mit Finanztransaktionen und Marktrisiken
Bei der Beurteilung der Identifizierung, Sammlung und Verarbeitung von Daten zu operationellen Risikoereignissen und Verlusten im Zusammenhang mit Finanztransaktionen und Marktrisiken durch ein Institut sowohl für die Steuerung des operationellen Risikos als auch für die Berechnung der AMA-Eigenmittelanforderungen bestätigen die zuständigen Behörden, dass mindestens die folgenden Ereignisse und die damit verbundenen Verluste als operationelle Risiken klassifiziert wurden:
a) |
Ereignisse aufgrund von operationellen Fehlern und Fehlern bei der Dateneingabe wie:
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b) |
Ereignisse aufgrund von Mängeln bei internen Kontrollen wie:
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c) |
Ereignisse aufgrund unzureichender Datenqualität und mangelnder Verfügbarkeit eines IT-Umfelds, z. B. technische Defizite beim Zugang zum Markt, wodurch der Abschluss von Verträgen verhindert wird. |