Aktualisiert 22/12/2024
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Artikel 9 - Strategien und Verfahren

Artikel 9

Strategien und Verfahren

Die in einem Antrag auf Registrierung als Verbriefungsregister verlangten Angaben zu Strategien und Verfahren beinhalten Folgendes:

a)

Belege dafür, dass die Strategien vom Leitungsorgan und die Verfahren von der Geschäftsleitung gebilligt werden und die Geschäftsleitung für die Umsetzung und Beibehaltung dieser Strategien und Verfahren verantwortlich ist;

b)

eine Beschreibung, wie diese Strategien und Verfahren innerhalb der Organisation des Antragstellers kommuniziert werden, wie die Einhaltung dieser Strategien und Verfahren im täglichen Geschäftsbetrieb sichergestellt und überwacht wird, und wer für die Einhaltung dieser Strategien und Verfahren verantwortlich ist;

c)

alle etwaigen Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass die Mitarbeiter sowie im Rahmen von Auslagerungsvereinbarungen tätige Mitarbeiter diese Strategien und Verfahren kennen;

d)

eine Beschreibung der Maßnahmen, die bei einem Verstoß gegen die Strategien und Verfahren ergriffen werden sollen;

e)

eine Beschreibung des Verfahrens, nach dem der ESMA jeder wesentliche Verstoß gegen die Strategien oder Verfahren gemeldet wird, der dazu führen kann, dass die Bedingungen für die Registrierung nicht mehr erfüllt sind;

f)

eine Beschreibung der Vorkehrungen für die umgehende Unterrichtung der ESMA über etwaige geplante wesentliche Änderungen an den IT-Systemen des Antragstellers, bevor diese implementiert werden.