Aktualisiert 22/12/2024
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Artikel 12 - Informationen über die Mitarbeiter des Antragstellers, die an der Erbringung von Verbriefungs-Kerndienstleistungen beteiligt sind

Artikel 12

Informationen über die Mitarbeiter des Antragstellers, die an der Erbringung von Verbriefungs-Kerndienstleistungen beteiligt sind

Ein Antrag auf Registrierung als Verbriefungsregister enthält folgende Informationen über die an der Erbringung von Verbriefungs-Kerndienstleistungen beteiligten Mitarbeiter des Antragstellers:

a)

eine allgemeine Liste der vom Antragsteller unmittelbar beschäftigten Mitarbeiter, einschließlich ihrer jeweiligen Aufgaben und ihrer Qualifikationen für die jeweilige Aufgabe;

b)

eine spezifische Beschreibung der für die Informationstechnologie zuständigen Mitarbeiter, die unmittelbar für die Erbringung von Verbriefungs-Kerndienstleistungen beschäftigt werden, einschließlich der Aufgaben und Qualifikationen der einzelnen Mitarbeiter;

c)

eine Beschreibung der Aufgaben und Qualifikationen jeder einzelnen für Innenrevision, interne Kontrollen, Compliance, Risikobewertung und interne Überprüfung zuständigen Person;

d)

die Namen der Mitarbeiter und der im Rahmen etwaiger Auslagerungsvereinbarungen tätigen Mitarbeiter;

e)

Einzelheiten zu den Schulungen, die die Mitarbeiter zu den Strategien und Verfahren des Antragstellers sowie zum Verbriefungsregistergeschäft erhalten haben, insbesondere auch zu jeder etwaigen Prüfung oder anderen Art formaler Bewertung, die für die Mitarbeiter im Hinblick auf die Durchführung von Verbriefungs-Kerndienstleistungen vorgeschrieben sind.

Die in Absatz 1 Buchstabe b genannte Beschreibung muss für mindestens ein Mitglied des IT-Teams schriftliche Nachweise der Erfahrung im Bereich Informationstechnologie enthalten.