Artikel 27
Zahlung von Gebühren
Ein Antrag auf Registrierung als Verbriefungsregister enthält einen Beleg über die Zahlung der in Artikel 16 der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten Gebühren für die Registrierung.
Artikel 27
Zahlung von Gebühren
Ein Antrag auf Registrierung als Verbriefungsregister enthält einen Beleg über die Zahlung der in Artikel 16 der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten Gebühren für die Registrierung.