Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 24 - Delegierte Verordnung 2020/1230

Artikel 24

Qualität der erstellten Informationen

Im Hinblick auf die vom Antragsteller gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1229 erstellten Informationen enthält ein Antrag auf Registrierung als Verbriefungsregister eine detaillierte Beschreibung der vom Antragsteller eingeführten Verfahren, mit denen sichergestellt werden soll, dass er die von den meldenden Einrichtungen erhaltenen Informationen korrekt zur Verfügung stellt, ohne selbst Fehler zu verursachen oder Informationen auszulassen.