Aktualisiert 22/12/2024
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Artikel 17 - Geschäftsleitung und Mitglieder des Leitungsorgans

Artikel 17

Geschäftsleitung und Mitglieder des Leitungsorgans

Ein Antrag auf Registrierung als Verbriefungsregister enthält für jedes Mitglied der Geschäftsleitung Folgendes:

a)

eine Kopie des Lebenslaufs des Mitglieds mit den folgenden Informationen, sofern sie für die Beurteilung, ob die Erfahrungen und Kenntnisse des Mitglieds für die Erfüllung seiner Aufgaben ausreichen, relevant sind:

i)

einer Übersicht über den postsekundären Bildungsweg des Mitglieds;

ii)

dem beruflichen Werdegang des Mitglieds unter Angabe der betreffenden Daten, der bekleideten Positionen und einer Beschreibung der damit verbundenen Aufgaben;

iii)

jeder Berufsqualifikation des Mitglieds unter Angabe des Datums, an dem diese erworben wurde, sowie dem Status einer Mitgliedschaft in einer einschlägigen Berufsorganisation;

b)

detaillierte Informationen über die Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Verbriefungen sowie auf IT-Management, IT-Operationen und IT-Entwicklung;

c)

Einzelheiten zu etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen in Verbindung mit der Erbringung von Finanz- oder Datendienstleistungen oder wegen betrügerischer Handlungen oder Veruntreuungen, insbesondere in Form einer amtlichen Urkunde, sollte diese innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats verfügbar sein;

d)

eine vom Mitglied unterzeichnete Erklärung, aus der hervorgeht, ob das Mitglied

i)

in Verbindung mit der Erbringung von Finanz- oder Datendienstleistungen oder wegen betrügerischer Handlungen oder Veruntreuungen strafrechtlich verurteilt wurde;

ii)

bei einem von einer Regulierungsbehörde, staatlichen Stelle oder Agentur angestrengten Disziplinarverfahren gleich welcher Art eine nachteilige Entscheidung erhalten hat oder noch Gegenstand eines solchen Verfahrens ist;

iii)

in einem zivilrechtlichen Verfahren in Verbindung mit der Erbringung von Finanz- oder Datendienstleistungen oder wegen Unregelmäßigkeiten oder Betrugs bei der Führung eines Geschäfts von einem Gericht für schuldig befunden wurde;

iv)

dem Leitungsorgan oder der Geschäftsleitung eines Unternehmens angehört hat, dem von einer Regulierungsstelle die Registrierung oder Zulassung entzogen wurde;

v)

das Recht zur Ausübung von Tätigkeiten, die eine Registrierung oder Zulassung durch eine Regulierungsstelle erfordern, verweigert erhielt;

vi)

dem Leitungsorgan oder der Geschäftsleitung eines Unternehmens angehört hat, das in der Zeit, in der das Mitglied mit dem Unternehmen verbunden war, oder innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden des Mitglieds aus dem Unternehmen Insolvenz angemeldet hat oder liquidiert wurde;

vii)

dem Leitungsorgan oder der Geschäftsleitung eines Unternehmens angehört hat, das von einer Regulierungsstelle eines Fehlverhaltens für schuldig befunden oder einer Sanktion unterworfen wurde;

viii)

wegen Betrugs, Veruntreuung oder in Verbindung mit der Erbringung von Finanz- oder Datendienstleistungen von einer staatlichen Stelle, einer Regulierungsstelle oder einer Berufsorganisation mit einer Geldstrafe belegt, suspendiert, für ungeeignet erklärt oder einer anderen Sanktion unterworfen wurde;

ix)

infolge von Fehlverhalten oder missbräuchlichen Praktiken in einem Unternehmen eines Geschäftsleitungspostens oder einer Führungsposition enthoben, entlassen oder einer anderen Position enthoben wurde;

e)

eine Erklärung über alle potenziellen Interessenkonflikte, denen das Mitglied bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ausgesetzt sein könnte, sowie eine Erläuterung, wie diese gehandhabt werden.