Artikel 17
Geschäftsleitung und Mitglieder des Leitungsorgans
Ein Antrag auf Registrierung als Verbriefungsregister enthält für jedes Mitglied der Geschäftsleitung Folgendes:
a) |
eine Kopie des Lebenslaufs des Mitglieds mit den folgenden Informationen, sofern sie für die Beurteilung, ob die Erfahrungen und Kenntnisse des Mitglieds für die Erfüllung seiner Aufgaben ausreichen, relevant sind:
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b) |
detaillierte Informationen über die Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Verbriefungen sowie auf IT-Management, IT-Operationen und IT-Entwicklung; |
c) |
Einzelheiten zu etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen in Verbindung mit der Erbringung von Finanz- oder Datendienstleistungen oder wegen betrügerischer Handlungen oder Veruntreuungen, insbesondere in Form einer amtlichen Urkunde, sollte diese innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats verfügbar sein; |
d) |
eine vom Mitglied unterzeichnete Erklärung, aus der hervorgeht, ob das Mitglied
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e) |
eine Erklärung über alle potenziellen Interessenkonflikte, denen das Mitglied bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben ausgesetzt sein könnte, sowie eine Erläuterung, wie diese gehandhabt werden. |