Aktualisiert 10/01/2025
Tritt in Kraft am 20/01/2025

Ursprungsrechtsakt
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Artikel 28 - Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 28

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2025.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. November 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN