Artikel 19
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2014.
Die Artikel 9, 10 und 11 gelten ab dem 1. Juli 2014.
Artikel 15 gilt ab dem 1. März 2014.
Artikel 16a gilt ab dem 1. Dezember 2014.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.