Aktualisiert 04/02/2025
In Kraft seit 20/12/2023

Fassung vom: 09/01/2024
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EU-Green Bond Verordnung (EuGB-VO)

Verordnung (EU) 2023/2631 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. November 2023 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 10 - Informationsblatt zu europäischen grünen Anleihen und Voremissionsprüfung vor der Emission Artikel 11 - Allokationsberichte und Nachemissionsprüfung dieser Berichte Artikel 12 - Wirkungsbericht für europäische grüne Anleihen Artikel 13 - Öffentliche EmittentenArtikel 14 - Prospekt für europäische grüne Anleihen Q&AArtikel 15 - Veröffentlichung auf der Website des Emittenten und Unterrichtung der ESMA und der zuständigen Behörden Artikel 15a - Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
Artikel 20 - Vor der Emission erfolgende Offenlegung von Informationen durch Emittenten von als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen oder von an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen Artikel 21 - Nach der Emission erfolgende regelmäßige Offenlegung von Informationen durch Emittenten von als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen oder von an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
Artikel 26 - Allgemeine GrundsätzeArtikel 27 - Geschäftsleitung und Mitglieder des Leitungsorgans RTSArtikel 28 - Analysten und Mitarbeiter externer Prüfer sowie sonstige an den Beurteilungstätigkeiten externer Prüfer unmittelbar beteiligte Personen RTSArtikel 29 - Compliance-StelleArtikel 30 - Interne Strategien und VerfahrenArtikel 31 - Beurteilungsmethoden und Informationen für die Prüfungen Artikel 32 - Fehler in den Beurteilungsmethoden oder bei deren AnwendungArtikel 33 - Auslagerung RTSArtikel 34 - Anforderungen an das Führen von AufzeichnungenArtikel 35 - Interessenkonflikte und Vertraulichkeit von InformationenArtikel 36 - Erbringung sonstiger Dienstleistungen
Artikel 44 - Beaufsichtigung durch zuständige Behörden Artikel 45 - Befugnisse der zuständigen BehördenArtikel 46 - Zusammenarbeit zwischen den zuständigen BehördenArtikel 47 - BerufsgeheimnisArtikel 48 - VorsichtsmaßnahmenArtikel 49 - Verwaltungsrechtliche Sanktionen und sonstige verwaltungsrechtliche MaßnahmenArtikel 50 - Wahrnehmung der Aufsichts- und SanktionsbefugnisseArtikel 51 - RechtsmittelArtikel 52 - Veröffentlichung von EntscheidungenArtikel 53 - Meldung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und sonstiger verwaltungsrechtlicher Maßnahmen an die ESMA
Artikel 54 - InformationsersuchenArtikel 55 - Allgemeine UntersuchungenArtikel 56 - Überprüfungen vor OrtArtikel 57 - Ausübung der in den Artikeln 54, 55 und 56 genannten BefugnisseArtikel 58 - InformationsaustauschArtikel 59 - Aufsichtsmaßnahmen der ESMAArtikel 60 - GeldbußenArtikel 61 - ZwangsgelderArtikel 62 - Offenlegung, Art, Vollstreckung und Zuweisung von Geldbußen und ZwangsgeldernArtikel 63 - Verfahrensvorschriften für Aufsichtsmaßnahmen und GeldbußenArtikel 64 - Anhörung der Personen, die gemäß Artikel 59, 60 und 61 Gegenstand der Beschlüsse sindArtikel 65 - Überprüfung durch den GerichtshofArtikel 66 - Registrierungs-, Anerkennungs- und AufsichtsgebührenArtikel 67 - ESMA-Register externer Prüfer und externer Prüfer aus einem Drittland
ANHANG IANHANG IIANHANG IIIANHANG IV