Artikel 29
Compliance-Stelle
Externe Prüfer stellen sicher, dass die Compliance-Stelle die folgenden Anforderungen erfüllt:
Sie verfügt über die Befugnis, um ihren Aufgaben ordnungsgemäß und unabhängig nachkommen zu können;
sie verfügt über die notwendigen Ressourcen und Fachkenntnisse und hat Zugang zu allen relevanten Informationen;
sie überwacht oder beurteilt nicht ihre eigenen Tätigkeiten;
sie erhält keine Vergütung im Zusammenhang mit den Geschäftsergebnissen des externen Prüfers.
Die ESMA legt diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 21. Dezember 2025 der Kommission vor.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, diese Verordnung durch Annahme der in Unterabsatz 1 genannten technischen Regulierungsstandards gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zu ergänzen.