Artikel 37
Verweise auf die ESMA oder andere zuständige Behörden
Externe Prüfer dürfen bei ihren Prüfungen nicht in einer Weise auf die ESMA oder eine zuständige Behörde Bezug nehmen, die vermuten lässt oder nahelegt, dass die ESMA oder eine zuständige Behörde diese Prüfung oder Beurteilungstätigkeiten des externen Prüfers billigt oder genehmigt.