KAPITEL II - KREDITRISIKO EINER VERBRIEFUNGSPOSITION (Artikel 2)Artikel 2 - Sonderfälle des Kreditrisikos einer Verbriefungsposition
KAPITEL III - ZU HALTENDER NETTOANTEIL (Artikel 3-14)Artikel 3 - Träger des materiellen NettoanteilsArtikel 4 - Erfüllung der Pflicht zum Selbstbehalt durch eine synthetische oder eine EventualhalteformArtikel 5 - Halteoption a: Halten eines anteilsmäßigen Selbstbehalts bei einer jeden an die Anleger verkauften oder übertragenen Tranche Q&AArtikel 6 - Halteoption b: Halten des Originator-Anteils an revolvierenden RisikopositionenArtikel 7 - Halteoption c: Halten eines Anteils von nach dem Zufallsprinzip ausgewählten RisikopositionenArtikel 8 - Halteoption d: Halten der ErstverlusttrancheArtikel 9 - Halteoption e: Halten einer Erstverlust-Position in jeder verbrieften RisikopositionArtikel 10 - Messung der Art und Höhe des SelbstbehaltsArtikel 11 - Messung des Selbstbehalts für die nicht gezogenen Beträge in Risikopositionen in Form von KreditfazilitätenArtikel 12 - Verbot der Absicherung oder Veräußerung des gehaltenen AnteilsArtikel 13 - Ausnahmen von Artikel 405 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013Artikel 14 - Selbstbehalt auf konsolidierter Basis
KAPITEL IV - SORGFALTSPFLICHT FÜR INSTITUTE, DIE DAS RISIKO EINER VERBRIEFUNGSPOSITION EINGEHEN (Artikel 15-20)Artikel 15 - Auslagerung und andere allgemeine ErwägungenArtikel 16 - Präzisierung von Risikomerkmalen und strukturellen MerkmalenArtikel 17 - Häufigkeit der ÜberprüfungArtikel 18 - StresstestsArtikel 19 - Risikopositionen im Handelsbuch und im AnlagebuchArtikel 20 - Positionen im Korrelationshandelsportfolio
KAPITEL V - ANFORDERUNGEN AN ORIGINATOREN, SPONSOREN UND URSPRÜNGLICHE KREDITGEBER (Artikel 21-23)Artikel 21 - Verfahren für die KreditvergabeArtikel 22 - Offenlegung der Art und Höhe des gehaltenen NettoanteilsArtikel 23 - Offenlegung wesentlicher relevanter Daten