Aktualisiert 15/01/2025
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Artikel 26 - Inkrafttreten und Anwendung

Artikel 26

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 28. Juni 2025.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. November 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN