Aktualisiert 15/01/2025
In Kraft seit 28/12/2024

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (24)
27/12/2024
Durchführungsverordnung 2024/3117 veröffentlicht im ABl.
14/11/2024
EBA/Op/2024/07
Opinion veröffentlicht
14/11/2024
EBA-2024-D-4918
Opinion veröffentlicht
14/11/2024
Final draft ITS on Supervisory reporting (Revised 14/11/2024)
Finaler Entwurf veröffentlicht
09/07/2024
EBA-ITS/2024/06
Finaler Entwurf veröffentlicht
20/02/2024
EBA/CP/2024/07
Konsultation veröffentlicht
14/12/2023
EBA/CP/2023/39
Konsultation veröffentlicht
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Durchführungsverordnung 2024/3117

Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 der Kommission vom 29. November 2024 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451 der Kommission

ErwägungsgründeArtikel 1 - Übermittlung der AngabenArtikel 2 - MeldestichtageArtikel 3 - EinreichungstermineArtikel 4 - Meldeschwellen — Ein- und AustrittskriterienArtikel 5 - Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen auf Einzelbasis — vierteljährliche MeldungenArtikel 6 - Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen auf Einzelbasis — halbjährliche MeldungenArtikel 7 - Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter BasisArtikel 8 - Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen — zusätzliche Meldepflichten auf Einzel- und auf konsolidierter BasisArtikel 9 - Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen durch Wertpapierfirmen, die unter die Artikel 95 und 96 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 fallen, auf EinzelbasisArtikel 10 - Angaben zu Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen durch Gruppen, die ausschließlich aus Wertpapierfirmen bestehen, die unter die Artikel 95 und 96 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 fallen, auf konsolidierter BasisArtikel 11 - Übermittlung von Finanzinformationen auf konsolidierter Basis durch Institute, die unter die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des RatesVerordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (ABl. L 243 vom 11.9.2002, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2002/1606/oj). fallenArtikel 12 - Übermittlung von Finanzinformationen auf konsolidierter Basis durch Institute, die nationale Rechnungslegungsrahmen anwendenArtikel 13 - Angaben zu Verlusten aus immobilienbesicherten Darlehensgeschäften gemäß Artikel 430a Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf Einzel- und auf konsolidierter BasisArtikel 14 - Angaben zu Großkrediten auf Einzel- und auf konsolidierter BasisArtikel 15 - Angaben zur Verschuldungsquote auf Einzel- und auf konsolidierter BasisArtikel 16 - Angaben zur Liquiditätsdeckung auf Einzel- und auf konsolidierter BasisArtikel 17 - Angaben zur stabilen Refinanzierung auf Einzel- und auf konsolidierter BasisArtikel 18 - Angaben zu zusätzlichen Parametern für die Liquiditätsüberwachung auf Einzel- und auf konsolidierter BasisArtikel 19 - Angaben zur Belastung von Vermögenswerten auf Einzel- und auf konsolidierter BasisArtikel 20 - Zusätzliche Angaben zur Ermittlung von G-SRI und zur Zuweisung von Quoten für die G-SRI-PufferArtikel 21 - Angaben zu Zinsrisiken im Anlagebuch auf Einzel- und auf konsolidierter BasisArtikel 22 - IT-Lösungen, Meldebögen und ErläuterungenArtikel 23 - Formate für den Datenaustausch und Begleitangaben zu den DatenmeldungenArtikel 24 - ÜbergangsbestimmungenArtikel 25 - Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451Artikel 26 - Inkrafttreten und Anwendung