Aktualisiert 04/02/2025
Nicht mehr in Kraft seit 30/12/2023

Fassung vom: 07/06/2020
Referenzstellen (11)
10/06/2021
EIOPA-BoS-21/002
Konsultation veröffentlicht
02/04/2019
EIOPA-CP-19/002
Konsultation veröffentlicht
12/07/2018
EIOPA-BoS-18/099
Finaler Entwurf veröffentlicht
28/03/2018
EIOPA-CP-18/002
Konsultation veröffentlicht
31/05/2016
EIOPA-BoS-16/125
Finaler Entwurf veröffentlicht
05/04/2016
EIOPA-CP-16/004
Konsultation veröffentlicht
31/12/2015
Durchführungsverordnung 2015/2450 veröffentlicht im ABl.
30/06/2015
EIOPA-Bos-15/115
Finaler Entwurf veröffentlicht
27/11/2014
EIOPA-CP-14/052
Konsultation veröffentlicht
Suche im Rechtsakt

Durchführungsverordnung 2015/2450

Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450 der Kommission vom 2. Dezember 2015 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards hinsichtlich der Meldebögen für die Übermittlung von Informationen an die Aufsichtsbehörde gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 5 - Quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen für die Erstübermittlung von InformationenArtikel 6 - Vierteljährliche quantitative Meldebögen für einzelne UnternehmenArtikel 7 - Zulässige Vereinfachungen bei der vierteljährlichen Berichterstattung für einzelne UnternehmenArtikel 8 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Basisinformationen und Inhalt der ÜbermittlungArtikel 9 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Bilanzinformationen und sonstige allgemeine InformationenArtikel 10 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über Anlagen Artikel 11 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über versicherungstechnische Rückstellungen Artikel 12 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über langfristige GarantienArtikel 13 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über Eigenmittel und BeteiligungenArtikel 14 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über SolvenzkapitalanforderungenArtikel 15 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über MindestkapitalanforderungenArtikel 16 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über die Veränderungsanalyse Artikel 17 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über Rückversicherungsverträge und ZweckgesellschaftenArtikel 18 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über Sonderverbände, wesentliche Matching-Adjustment-Portfolios und den übrigen TeilArtikel 19 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Nutzer interner ModelleArtikel 20 - Jährliche quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über gruppeninterne Transaktionen Q&AArtikel 21 - Quantitative Meldebögen für einzelne Unternehmen — Informationen über gruppeninterne Transaktionen
Artikel 22 - Quantitative Meldebögen für Gruppen für die Erstübermittlung von InformationenArtikel 23 - Vierteljährliche quantitative Meldebögen für GruppenArtikel 24 - Zulässige Vereinfachungen bei der vierteljährlichen Berichterstattung für GruppenArtikel 25 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Basisinformationen und Inhalt der Übermittlung Q&AArtikel 26 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Bilanzinformationen und sonstige allgemeine InformationenArtikel 27 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über AnlagenArtikel 28 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über variable AnnuitätenArtikel 29 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über langfristige GarantienArtikel 30 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über EigenmittelArtikel 31 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über SolvenzkapitalanforderungenArtikel 32 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über Rückversicherer und ZweckgesellschaftenArtikel 33 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — gruppenspezifische InformationenArtikel 34 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Informationen über Sonderverbände, wesentliche Matching-Adjustment-Portfolios und den übrigen TeilArtikel 35 - Jährliche quantitative Meldebögen für Gruppen — Nutzer interner Modelle Q&AArtikel 36 - Quantitative Meldebögen für Gruppen — gruppeninterne Transaktionen und Risikokonzentrationen
ANHANG I Q&AANHANG II Q&AANHANG IIIANHANG IVANHANG VANHANG VI