Aktualisiert 24/11/2024
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Artikel 22 - Inkrafttreten

Artikel 22

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. Oktober 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN