Aktualisiert 22/01/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 22 - Delegierte Verordnung 2024/397

Artikel 22

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 20. Oktober 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN