Artikel 5
Direkte Methode — nicht modellierbare standardisierte Unterklassen
(1) Bei Anwendung der direkten Methode auf nicht modellierbare Risikofaktoren, die nicht modellierbaren standardisierten Unterklassen angehören, gehen die Institute in der folgenden Reihenfolge vor:
a) |
Sie bestimmen eine Verlustzeitreihe, und zwar wie folgt:
|
b) |
Sie berechnen gemäß Artikel 11 Absatz 2 den Schätzwert für den rechten Rand des Expected Shortfalls für die gemäß Buchstabe a dieses Absatzes erstellte Verlustzeitreihe. |
(2) Das Schockszenario, das zu einem Verlust führt, der dem gemäß Absatz 1 Buchstabe b ermittelten Schätzwert für den rechten Rand des Expected Shortfalls entspricht, stellt das extreme Szenario künftiger Schocks für die nicht modellierbare Unterklasse dar.