Aktualisiert 22/12/2024
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Artikel 4 - Entwicklung und Anwendung der extremen Szenarien künftiger Schocks auf Ebene der standardisierten Unterklasse

Artikel 4

Entwicklung und Anwendung der extremen Szenarien künftiger Schocks auf Ebene der standardisierten Unterklasse

Berechnen die Institute ein Stressszenario-Risikomaß für mehr als einen nicht modellierbaren Risikofaktor, so bestimmen sie das extreme Szenario künftiger Schocks für die nicht modellierbare standardisierte Unterklasse, der diese Risikofaktoren angehören, gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2060 nach einer der folgenden Methoden:

a)

nach der in Artikel 5 beschriebenen direkten Methode, sofern alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

i)

die betreffenden Institute haben festgelegte Kriterien für die Entscheidung darüber, ob sie die in Artikel 5 genannte direkte Methode oder die in Artikel 6 genannte schrittweise Methode anwenden, und diese Kriterien sind im Zeitverlauf kohärent;

ii)

für die Zwecke von Buchstabe a Ziffer i dokumentieren die Institute jede Umstellung von der direkten Methode auf die schrittweise Methode und umgekehrt, einschließlich der Begründung für die Umstellung;

iii)

zusätzlich zur Anwendung der direkten Methode ermitteln die Institute außerdem täglich für 20 Geschäftstage vor jedem Datum, an dem die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko gemeldet werden, das extreme Szenario künftiger Schocks nach der in Buchstabe b genannten schrittweisen Methode;

iv)

die Zahl der Verluste in der in Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iv genannten Verlustzeitreihe beträgt 200 oder mehr;

b)

nach der in Artikel 6 beschriebenen schrittweisen Methode.