Aktualisiert 22/12/2024
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Artikel 1 - Entwicklung extremer Szenarien künftiger Schocks und deren Anwendung auf Risikofaktorebene

Artikel 1

Entwicklung extremer Szenarien künftiger Schocks und deren Anwendung auf Risikofaktorebene

Die Institute entwickeln die extremen Szenarien künftiger Schocks für nicht modellierbare Risikofaktoren nach einer der beiden folgenden Methoden:

a)

nach der in Artikel 2 beschriebenen direkten Methode, sofern alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

i)

die betreffenden Institute haben Kriterien für die Entscheidung darüber, ob sie die in Buchstabe a genannte direkte Methode oder die in Buchstabe b genannte schrittweise Methode anwenden, und diese Kriterien sind im Zeitverlauf kohärent;

ii)

für die Zwecke von Buchstabe a Ziffer i dokumentieren die Institute jede Umstellung von der in Buchstabe a genannten direkten Methode auf die in Buchstabe b genannte schrittweise Methode, und umgekehrt, einschließlich der Begründung für die Umstellung;

iii)

zu internen Überwachungszwecken ermitteln die Institute täglich für 20 Geschäftstage vor jedem Datum, an dem die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko gemeldet werden, das extreme Szenario künftiger Schocks nach der in Buchstabe b genannten schrittweisen Methode;

iv)

die Zahl der Verluste in der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer iii genannten Verlustzeitreihe beträgt 200 oder mehr.

b)

nach der in Artikel 3 beschriebenen schrittweisen Methode.