Artikel 11
Schätzregeln für den Expected Shortfall
(1) Die Institute berechnen den Schätzwert für den linken Rand des Expected Shortfalls für die Zeitreihe X nach folgender Formel:
Dabei gilt:
— |
N ist die Zahl der Beobachtungen in der Zeitreihe. |
— |
α = 2,5 %; |
— |
] bezeichnet den ganzzahligen Teil des Produkts ; |
— |
bezeichnet die i-kleinste Beobachtung in der Zeitreihe X. |
(2) Die Institute berechnen den Schätzwert für den rechten Rand des Expected Shortfalls für die Zeitreihe X nach folgender Formel:
Dabei gilt:
— |
( ) ist der Schätzwert für den gemäß Absatz 1 berechneten linken Rand des Expected Shortfalls für die Zeitreihe . |