Aktualisiert 22/12/2024
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Artikel 3 - Schrittweise Methode — nicht modellierbare Risikofaktoren

Artikel 3

Schrittweise Methode — nicht modellierbare Risikofaktoren

(1)   Nach der schrittweisen Methode gehen die Institute in der folgenden Reihenfolge vor:

a)

Sie bestimmen, wie in Artikel 7 vorgesehen, für die gemäß Artikel 12 bestimmte Stressphase die 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe für den nicht modellierbaren Risikofaktor.

b)

Sie bestimmen aus der in Buchstabe a genannten 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe einen nach oben und einen nach unten kalibrierten Schock, und zwar nach:

i)

der in Artikel 8 genannten historischen Methode, sofern es in der in Buchstabe a dieses Absatzes genannten 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe mindestens 200 Renditen gibt;

ii)

der in Artikel 9 genannten Asymmetrical-Sigma-Methode, sofern es in der in Buchstabe a dieses Absatzes genannten 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe mindestens 12 aber weniger als 200 Renditen gibt;

iii)

der in Artikel 10 genannten Fallback-Methode, sofern es in der in Buchstabe a dieses Absatzes genannten 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe weniger als 12 Renditen gibt.

c)

Für jeden im folgenden Raster enthaltenen Schock berechnen die Institute den Verlust, der sich ergibt, wenn der Schock auf den nicht modellierbaren Risikofaktor angewandt wird:

Formula

Dabei gilt:

CS down ist der gemäß Buchstabe b bestimmte nach unten kalibrierte Schock;

CS up ist der gemäß Buchstabe b bestimmte nach oben kalibrierte Schock.

(2)   Von den Schocks, die in dem in Absatz 1 Buchstabe c genannten Raster enthalten sind, stellt der Schock, der zu dem höchsten Verlust führt, das extreme Szenario künftiger Schocks für den nicht modellierbaren Risikofaktor dar.