Artikel 3
Schrittweise Methode — nicht modellierbare Risikofaktoren
(1) Nach der schrittweisen Methode gehen die Institute in der folgenden Reihenfolge vor:
a) |
Sie bestimmen, wie in Artikel 7 vorgesehen, für die gemäß Artikel 12 bestimmte Stressphase die 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe für den nicht modellierbaren Risikofaktor. |
b) |
Sie bestimmen aus der in Buchstabe a genannten 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe einen nach oben und einen nach unten kalibrierten Schock, und zwar nach:
|
c) |
Für jeden im folgenden Raster enthaltenen Schock berechnen die Institute den Verlust, der sich ergibt, wenn der Schock auf den nicht modellierbaren Risikofaktor angewandt wird:
Dabei gilt:
|
(2) Von den Schocks, die in dem in Absatz 1 Buchstabe c genannten Raster enthalten sind, stellt der Schock, der zu dem höchsten Verlust führt, das extreme Szenario künftiger Schocks für den nicht modellierbaren Risikofaktor dar.