Artikel 2
Direkte Methode — nicht modellierbare Risikofaktoren
(1) Nach der direkten Methode gehen die Institute in der folgenden Reihenfolge vor:
a) |
Sie bestimmen eine Verlustzeitreihe, und zwar wie folgt:
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b) |
Sie berechnen gemäß Artikel 11 Absatz 2 den Schätzwert für den rechten Rand des Expected Shortfalls für die gemäß Buchstabe a erstellte Verlustzeitreihe. (2) Nach Abschluss des im ersten Absatz aufgeführten Verfahrens stellt der Schock, der zu dem Verlust führt, der dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Schätzwert entspricht, das extreme Szenario künftiger Schocks für den nicht modellierbaren Risikofaktor dar. |