Aktualisiert 22/12/2024
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Artikel 2 - Direkte Methode — nicht modellierbare Risikofaktoren

Artikel 2

Direkte Methode — nicht modellierbare Risikofaktoren

(1)   Nach der direkten Methode gehen die Institute in der folgenden Reihenfolge vor:

a)

Sie bestimmen eine Verlustzeitreihe, und zwar wie folgt:

i)

Sie bestimmen, wie in Artikel 3 vorgesehen, für die gemäß Artikel 12 bestimmte Stressphase die 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe für den nicht modellierbaren Risikofaktor;

ii)

sie wenden auf den Wert des nicht modellierbaren Risikofaktors diejenigen Schocks an, die den Renditen in der gemäß Ziffer i bestimmten 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe entsprechen;

iii)

sie bestimmen die Verlustzeitreihe, indem sie berechnen, welche Verluste sich ergäben, wenn der nicht modellierbare Risikofaktor die gemäß Ziffer ii ermittelten Werte annähme.

b)

Sie berechnen gemäß Artikel 11 Absatz 2 den Schätzwert für den rechten Rand des Expected Shortfalls für die gemäß Buchstabe a erstellte Verlustzeitreihe.

(2)   Nach Abschluss des im ersten Absatz aufgeführten Verfahrens stellt der Schock, der zu dem Verlust führt, der dem in Absatz 1 Buchstabe b genannten Schätzwert entspricht, das extreme Szenario künftiger Schocks für den nicht modellierbaren Risikofaktor dar.