Artikel 6
Schrittweise Methode — nicht modellierbare standardisierte Unterklassen
(1) Bei Anwendung der schrittweisen Methode auf nicht modellierbare Risikofaktoren, die nicht modellierbaren standardisierten Unterklassen angehören, bestimmen die Institute das extreme Szenario künftiger Schocks in der folgenden Reihenfolge:
a) |
Für jeden nicht modellierbaren Risikofaktor innerhalb der nicht modellierbaren standardisierten Unterklasse bestimmen sie nach Artikel 7 die 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe für die gemäß Artikel 12 bestimmte Stressphase; |
b) |
für jeden nicht modellierbaren Risikofaktor innerhalb der nicht modellierbaren standardisierten Unterklasse bestimmen sie aus der entsprechenden in Buchstabe a genannten 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe einen nach oben und einen nach unten kalibrierten Schock, und zwar nach:
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c) |
Sie führen folgende zwei Berechnungen durch:
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Für die Zwecke von Buchstabe c multiplizieren die Institute den nach oben und den nach unten kalibrierten Schock mit dem Parameter β für die zwei Fälle β = 1 und β = ⅘.
(2) Von den gemäß Absatz 1 Buchstabe c berechneten Schockszenarios stellt dasjenige, das zum höchsten Verlust führt, das extreme Szenario künftiger Schocks für die nicht modellierbare standardisierte Unterklasse dar.