Artikel 8
Nach der historischen Methode nach unten und nach oben kalibrierter Schock
(1) Nach der historischen Methode bestimmen die Institute den nach unten kalibrierten Schock aus einer 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe für einen nicht modellierbaren Risikofaktor nach folgender Formel:
Dabei gilt:
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Ret ist die 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe des nicht modellierbaren Risikofaktors; |
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ist der Schätzwert für den gemäß Artikel 11 Absatz 1 berechneten linken Rand des Expected Shortfalls für die Zeitreihe Ret; |
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N ist die Zahl der Renditen in der Zeitreihe Ret. |
(2) Nach der historischen Methode bestimmen die Institute den nach oben kalibrierten Schock aus einer 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe für einen nicht modellierbaren Risikofaktor nach folgender Formel:
Dabei gilt:
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Ret ist die 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe des nicht modellierbaren Risikofaktors; |
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ist der Schätzwert für den gemäß Artikel 11 Absatz 2 berechneten rechten Rand des Expected Shortfalls für die Zeitreihe Ret; |
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N ist die Zahl der Renditen in der Zeitreihe Ret. |