Artikel 17
Nicht-Linearitäts-Koeffizient für einen einzigen Risikofaktor
Wurde das Stressszenario-Risikomaß, für das Institute den Nicht-Linearitäts-Koeffizienten bestimmen, für einen einzigen Risikofaktor bestimmt, so ist der Nicht-Linearitäts-Koeffizient wie folgt zu bestimmen:
a) |
Fällt das extreme Szenario künftiger Schocks für den nicht modellierbaren Risikofaktor nicht mit entweder dem gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b bestimmten nach unten kalibrierten Schock oder dem nach oben kalibrierten Schock zusammen, so legen die Institute für den betreffenden nicht modellierbaren Risikofaktor fest; |
b) |
fällt das extreme Szenario künftiger Schocks für den nicht modellierbaren Risikofaktor mit dem nach unten kalibrierten Schock, so wie dieser gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b bestimmt wird, zusammen, so berechnen die Institute den Nicht-Linearitäts-Koeffizienten nach folgender Formel:
Dabei gilt:
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c) |
fällt das extreme Szenario künftiger Schocks für den nicht modellierbaren Risikofaktor mit dem nach oben kalibrierten Schock, so wie dieser gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b bestimmt wird, zusammen, so berechnen die Institute den Nicht-Linearitäts-Koeffizienten nach folgender Formel:
Dabei gilt:
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