Aktualisiert 22/12/2024
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Artikel 19 - Berechnung des Schätzwerts des Randparameters

Artikel 19

Berechnung des Schätzwerts des Randparameters

Die Institute berechnen den Schätzwert des Randparameters für einen bestimmten nicht modellierbaren Risikofaktor wie folgt:

a)

Institute, die den nach unten und oben kalibrierten Schock des betreffenden nicht modellierbaren Risikofaktors nach der in Artikel 8 genannten historischen Methode bestimmen, müssen, sofern das extreme Szenario künftiger Schocks der nach unten kalibrierte Schock ist, den Schätzwert des Randparameters nach folgender Formel berechnen:

Formula

Dabei gilt:

Formula
;

Ret ist die 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe für den nicht modellierbaren Risikofaktor, die nach der in Artikel 8 genannten historischen Methode verwendet wird;

Formula
stellt die i-kleinste Rendite in der Zeitreihe Ret dar.

Formula
bezeichnet den ganzzahligen Teil von
Formula
;

Formula
ist der Schätzwert für den gemäß Artikel 11 Absatz 1 berechneten linken Rand des Expected Shortfalls für die Zeitreihe Ret.

b)

Institute, die den nach unten und oben kalibrierten Schock des betreffenden nicht modellierbaren Risikofaktors nach der in Artikel 8 genannten historischen Methode bestimmen, müssen, sofern das extreme Szenario künftiger Schocks der nach oben kalibrierte Schock ist, den Schätzwert des Randparameters nach folgender Formel berechnen:

Formula

Dabei gilt:

Formula
;

Ret ist die 10-Geschäftstage-Renditenzeitreihe für den nicht modellierbaren Risikofaktor, die nach der in Artikel 8 genannten historischen Methode verwendet wird;

Formula
stellt die i-kleinste Rendite in der Zeitreihe 
Formula
dar.

Formula
bezeichnet den ganzzahligen Teil von
Formula
;

Formula
ist der Schätzwert für den gemäß Artikel 11 Absatz 2 berechneten rechten Rand des Expected Shortfalls für die Zeitreihe Ret;

c)

in allen anderen Fällen legen die Institute der Schätzwert des Randparameters auf

Formula

fest.