Artikel 38
Kriterien für die Prüfung der Kohärenz der im Prospekt enthaltenen Angaben
Bei der Prüfung der Kohärenz der im Prospekt enthaltenen Angaben berücksichtigt die zuständige Behörde alle folgenden Punkte:
ob zwischen den im Prospektentwurf enthaltenen Informationsbestandteilen, einschließlich der mittels Verweis aufgenommenen Informationen, keine wesentlichen Abweichungen festzustellen sind;
ob etwaige an anderer Stelle im Prospektentwurf erwähnte wesentliche und spezifische Risiken in den Abschnitt über Risikofaktoren aufgenommen wurden;
ob die Angaben in der Zusammenfassung den Angaben an anderer Stelle im Prospektentwurf entsprechen;
ob alle etwaigen Zahlen zur Verwendung von Erlösen der Höhe der erzielten Erlöse entsprechen und ob die angegebene Verwendung der Erlöse der angegebenen Strategie des Emittenten entspricht;
ob die Beschreibung des Emittenten in den Angaben zur Geschäfts- und Finanzlage, die historischen Finanzinformationen, die Beschreibung der Aktivitäten des Emittenten und die Beschreibung der Risikofaktoren kohärent sind;
ob die Erklärung zum Geschäftskapital den Risikofaktoren, dem Vermerk des Abschlussprüfers, der Verwendung der Erlöse, der angegebenen Strategie des Emittenten und der Finanzierung dieser Strategie entspricht.