Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
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ANHANG 18

ANHANG 18



ZUGRUNDE LIEGENDE AKTIE

ABSCHNITT 1

BESCHREIBUNG DER ZUGRUNDE LIEGENDEN AKTIE

Punkt 1.1

Beschreibung von Art und Gattung der Aktien.

Kategorie A

Punkt 1.2

Rechtsvorschriften, auf deren Grundlage die Aktien geschaffen wurden oder werden sollen.

Kategorie A

Punkt 1.3

a)  Angabe, ob es sich um Namens- oder Inhaberpapiere handelt und ob sie in Stückeform oder stückelos vorliegen.

Kategorie A

b)  Im Falle von stückelos registrierten Wertpapieren, Name und Anschrift des die Buchungsunterlagen führenden Instituts.

Kategorie C

Punkt 1.4

Angabe der Währung der Emission

Kategorie A

Punkt 1.5

Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte, einschließlich aller etwaigen Beschränkungen dieser Rechte, und des Verfahrens zur Wahrnehmung dieser Rechte.

a)  Dividendenrechte:

i)  fester/e Termin/e, zu dem/denen der Anspruch entsteht;

ii)  Verjährungsfrist für den Verfall der Dividendenberechtigung und Angabe des entsprechenden Begünstigten;

iii)  Dividendenbeschränkungen und Verfahren für gebietsfremde Wertpapierinhaber;

iv)  Dividendensatz bzw. Methode für dessen Berechnung, Häufigkeit und Art der Zahlungen (kumulativ oder nichtkumulativ).

b)  Stimmrechte;

c)  Bezugsrechte bei Angeboten zur Zeichnung von Wertpapieren derselben Gattung;

d)  Recht auf Beteiligung am Gewinn des Emittenten;

e)  Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös;

f)  Tilgungsklauseln;

g)  Wandelbedingungen.

Kategorie A

Punkt 1.6

Bei Neuemissionen Angabe der Beschlüsse, Ermächtigungen und Billigungen, aufgrund deren die Aktien geschaffen und/oder emittiert wurden oder werden sollen, und Angabe des Emissionstermins.

Kategorie C

Punkt 1.7

Angabe des Orts und des Zeitpunkts der erfolgten bzw. noch zu erfolgenden Zulassung der Papiere zum Handel.

Kategorie C

Punkt 1.8

Darstellung etwaiger Beschränkungen für die Übertragbarkeit der Papiere.

Kategorie A

Punkt 1.9

Erklärung zur Existenz auf den Emittenten anzuwendender nationaler Rechtsvorschriften zu Übernahmen, die solche Übernahmen behindern könnten, sofern vorhanden. Kurze Beschreibung der Rechte und Verpflichtungen des Aktionärs im Falle von obligatorischen Übernahmeangeboten, Ausschluss oder Andienung.

Kategorie A

Punkt 1.10

Angabe öffentlicher Übernahmeangebote für das Eigenkapital des Emittenten, die Dritte während des letzten oder des laufenden Geschäftsjahres unterbreitet haben.

Zu nennen sind dabei der Kurs oder die Wandelbedingungen für derlei Angebote sowie das Resultat.

Kategorie C

Punkt 1.11

Vergleich

 

a)  des Anteils am Aktienkapital und an den Stimmrechten für bestehende Aktionäre vor und nach der aus dem öffentlichen Angebot resultierenden Kapitalerhöhung unter der Annahme, dass existierende Aktionäre die neuen Aktien nicht zeichnen;

Kategorie C

b)  des Nettovermögenswertes pro Aktie zum Datum der letzten Bilanz vor dem öffentlichen Angebot (Verkaufsangebot und/oder Kapitalerhöhung) und des Ausgabekurses im Rahmen dieses öffentlichen Angebots.

Kategorie C

ABSCHNITT 2

ZUR VERFÜGUNG ZU STELLENDE INFORMATIONEN FÜR DEN FALL, DASS DER EMITTENT DES BASISTITELS EIN UNTERNEHMEN DERSELBEN GRUPPE IST

Kategorie C

Punkt 2.1

Ist der Emittent des Basistitels ein Unternehmen derselben Gruppe, sind für diesen Emittenten die gleichen Angaben zu liefern, wie im Registrierungsformular für Dividendenwerte oder, falls zutreffend, im Registrierungsformular für Sekundäremissionen von Dividendenwerten oder im Registrierungsformular beim EU-Wachstumsprospekt für Dividendenwerte verlangt.

Kategorie A