Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
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ANHANG 23

ANHANG 23



SPEZIELLE ZUSAMMENFASSUNG FÜR DEN EU-WACHSTUMSPROSPEKT

ABSCHNITT 1

EINFÜHRUNG

Punkt 1.1

Bezeichnung und internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Wertpapiere.

Punkt 1.2

Identität und Kontaktdaten des Emittenten, einschließlich der Rechtsträgerkennung (LEI).

Punkt 1.3

Identität und Kontaktdaten der zuständigen Behörde, die den Prospekt gebilligt hat, und der zuständigen Behörde, die das Registrierungsformular gebilligt hat, sofern sie nicht mit der erstgenannten Behörde identisch ist.

Punkt 1.4

Datum der Billigung des EU-Wachstumsprospekts.

Punkt 1.5

Warnungen

Punkt 1.5.1

Erklärungen des Emittenten,

a)  dass die Zusammenfassung als eine Einleitung zum EU-Wachstumsprospekt verstanden werden sollte und dass sich der Anleger bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, auf den EU-Wachstumsprospekt als Ganzes stützen sollte;

b)  gegebenenfalls dass der Anleger das gesamte angelegte Kapital oder einen Teil davon verlieren könnte, und — wenn die Haftung des Anlegers nicht auf den Anlagebetrag beschränkt ist — dass der Anleger mehr als das angelegte Kapital verlieren könnte sowie das Ausmaß dieses potenziellen Verlusts;

c)  dass ein Anleger, der wegen der in einem EU-Wachstumsprospekt enthaltenen Angaben Klage einreichen will, nach den nationalen Rechtsvorschriften seines Mitgliedstaats möglicherweise für die Übersetzung des Prospekts aufkommen muss, bevor das Verfahren eingeleitet werden kann;

d)  dass zivilrechtlich nur diejenigen Personen haften, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des EU-Wachstumsprospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des EU-Wachstumsprospekts gelesen wird, nicht die Basisinformationen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden;

e)  gegebenenfalls den Warnhinweis gemäß Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014.

ABSCHNITT 2

BASISINFORMATIONEN ÜBER DEN EMITTENTEN

Punkt 2.1

Wer ist der Emittent der Wertpapiere?

Punkt 2.1.1

Angaben zum Emittenten:

a)  Rechtsform des Emittenten, für ihn geltendes Recht und Land der Eintragung;

b)  Haupttätigkeiten des Emittenten;

c)  herrschende(r) Aktionär(e), sowohl direkt und indirekt herrschend;

d)  Name des Vorstandsvorsitzenden (oder Äquivalent).

Punkt 2.2

Welches sind die wesentlichen Finanzinformationen über den Emittenten?

Punkt 2.2.1

Wesentliche Finanzinformationen für jedes Geschäftsjahr des von den historischen Finanzinformationen abgedeckten Zeitraums und, falls im Prospekt enthalten, für jeden nachfolgenden Zwischenberichtszeitraum sowie Vergleichsdaten für den gleichen Zeitraum des vorhergehenden Geschäftsjahrs. Die Anforderung der Beibringung vergleichbarer Bilanzinformationen wird durch die Vorlage der Bilanzdaten zum Jahresende erfüllt.

Die wesentlichen Finanzinformationen umfassen im Prospekt angeführte finanzielle Maßnahmen. Diese finanziellen Maßnahmen sollten Aufschluss über das Folgende geben:

a)  Erlöse, Rentabilität, Aktiva, Kapitalstruktur und, sofern im Prospekt enthalten, Kapitalflüsse und

b)  wesentliche Leistungsindikatoren, sofern im Prospekt enthalten.

Die wesentlichen Finanzinformationen enthalten gegebenenfalls:

c)  zusammengefasste Pro-forma-Finanzinformationen und eine kurze Erläuterung dessen, was die Pro-forma-Finanzinformationen veranschaulichen, und der vorgenommenen wesentlichen Bereinigungen;

d)  eine kurze Beschreibung etwaiger Einschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen Finanzinformationen.

Punkt 2.3

Welche sind die zentralen Risiken, die dem Emittenten eigen sind?

Punkt 2.3.1

Eine kurze Beschreibung der im EU-Wachstumsprospekt genannten wesentlichsten Risikofaktoren, die für den Emittenten spezifisch sind, wobei die in Artikel 33 Absatz 8 dieser Verordnung genannte Höchstzahl an Risikofaktoren nicht überschritten werden darf.

ABSCHNITT 3

BASISINFORMATIONEN ÜBER DIE WERTPAPIERE

Punkt 3.1

Welches sind die wichtigsten Merkmale der Wertpapiere?

Punkt 3.1.1

Informationen zu den Wertpapieren:

a)  Art und Gattung;

b)  gegebenenfalls Währung, Stückelung, Anzahl der begebenen Wertpapiere und Laufzeit der Wertpapiere;

c)  mit den Wertpapieren verbundene Rechte;

d)  relativer Rang der Wertpapiere in der Kapitalstruktur des Emittenten im Fall einer Insolvenz, gegebenenfalls mit Angaben über ihre Nachrangigkeitsstufe;

e)  gegebenenfalls Angaben zur Dividenden- bzw. Ausschüttungspolitik.

Punkt 3.2

Wo werden die Wertpapiere gehandelt?

Punkt 3.2.1

Gegebenenfalls Angaben dazu, ob für die Wertpapiere die Zulassung zum Handel an einem MTF oder an einem KMU-Wachstumsmarkt beantragt wurde oder werden soll, Nennung aller Märkte, an denen die Wertpapiere gehandelt werden oder gehandelt werden sollen und Detailinformationen der Zulassung zum Handel an einem MTF oder einem KMU-Wachstumsmarkt.

Punkt 3.3

Wird für die Wertpapiere eine Garantie gestellt?

a)  Eine kurze Beschreibung von Art und Umfang der Garantie;

b)  kurze Angaben zum Garantiegeber einschließlich seiner Rechtsträgerkennung (LEI);

c)  die einschlägigen wesentlichen Finanzinformationen zum Zwecke der Bewertung der Fähigkeit des Garantiegebers, seinen Verpflichtungen aus der Garantie nachzukommen;

d)  eine kurze Beschreibung der im EU-Wachstumsprospekt gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1129 genannten wesentlichsten Risikofaktoren des Garantiegebers, wobei die in Artikel 33 Absatz 8 dieser Verordnung genannte Höchstzahl an Risikofaktoren nicht überschritten werden darf.

Punkt 3.4

Welche sind die zentralen Risiken, die den Wertpapieren eigen sind?

Punkt 3.4.1

Eine kurze Beschreibung der im EU-Wachstumsprospekt genannten wesentlichsten Risikofaktoren, die für die Wertpapiere spezifisch sind, wobei die in Artikel 33 Absatz 8 dieser Verordnung genannte Höchstzahl an Risikofaktoren nicht überschritten werden darf.

ABSCHNITT 4

BASISINFORMATIONEN ÜBER DAS ÖFFENTLICHE ANGEBOT VON WERTPAPIEREN

Punkt 4.1

Zu welchen Konditionen und nach welchem Zeitplan kann ich in dieses Wertpapier investieren?

Gegebenenfalls die allgemeinen Bedingungen, die Konditionen und den voraussichtlichen Zeitplan des Angebots, den Plan für den Vertrieb, den Betrag und Prozentanteil der sich aus dem Angebot ergebenden unmittelbaren Verwässerung sowie eine Schätzung der Gesamtkosten der Emission und/oder des Angebots, einschließlich der geschätzten Kosten, die dem Anleger vom Emittenten oder Anbieter in Rechnung gestellt werden.

Punkt 4.2

Weshalb wird dieser EU-Wachstumsprospekt erstellt?

Punkt 4.2.1

Kurze Beschreibung der Gründe für das Angebot sowie gegebenenfalls:

a)  die Zweckbestimmung der Erlöse und die geschätzten Nettoerlöse;

b)  Angabe jedes nicht erfassten Teils, sofern das Angebot einem Übernahmevertrag mit fester Übernahmeverpflichtung unterliegt;

c)  eine Beschreibung etwaiger wesentlicher Interessenkonflikte hinsichtlich des Angebots oder der Zulassung zum Handel, die im Prospekt beschrieben sind.

Punkt 4.3

Wer ist der Anbieter und/oder die die Zulassung zum Handel beantragende Person?

Punkt 4.3.1

Sofern der Anbieter nicht dieselbe Person wie der Emittent ist, eine kurze Beschreibung des Anbieters der Wertpapiere und/oder der die Zulassung zum Handel an einem MTF- oder KMU-Wachstumsmarkt beantragenden Person mit Sitz und Rechtsform, des für ihn/sie geltenden Rechts sowie dem Land der Eintragung.