Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
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ANHANG 5

ANHANG 5



REGISTRIERUNGSFORMULAR FÜR ZERTIFIKATE, DIE AKTIEN VERTRETEN

ABSCHNITT 1

ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN DER ZUGRUNDE LIEGENDEN AKTIEN

 

Bei Zertifikaten, die Aktien vertreten, sind Angaben zum Emittenten der zugrunde liegenden Aktien gemäß Anhang 1 dieser Verordnung vorzulegen.

Bei Zertifikaten, die Aktien vertreten und die Anforderungen in Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 erfüllen, sind Angaben über den Emittenten der zugrunde liegenden Aktien gemäß Anhang 3 dieser Verordnung vorzulegen.

ABSCHNITT 2

ANGABEN ÜBER DEN EMITTENTEN DER ZERTIFIKATE

Erstausgabe

Sekundäremissionen

Punkt 2.1

Name, eingetragener Sitz, Rechtsträgerkennung (LEI) und Hauptverwaltung, falls nicht mit dem eingetragenen Sitz identisch.

Punkt 2.2

Datum der Gründung der Gesellschaft und Existenzdauer der emittierenden Gesellschaft, außer wenn unbegrenzt.

Punkt 2.3

Rechtsordnung, unter der der Emittent tätig ist, und Rechtsform, die er unter dieser Rechtsordnung angenommen hat.