Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
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ANHANG 28

ANHANG 28

WEITERE ANGABEN IN DEN ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN

1. 

Beispiel(e) in Bezug auf komplexe derivative Wertpapiere, um zu erklären, wie der Wert der Anlage durch den Wert des Basiswertes und durch die Wesensart dieser Wertpapiere beeinflusst wird.

2. 

Im Anhang zu den jeweiligen Wertpapieren nicht verlangte zusätzliche Bestimmungen zum Basiswert.

3. 

Land/Länder, in dem/denen das Wertpapier öffentlich angeboten wird.

4. 

Land/Länder, in dem/denen die Zulassung zum Handel am geregelten Markt/an den geregelten Märkten beantragt wird.

5. 

Land/Länder dem/denen die Billigung des betreffenden Basisprospekts mitgeteilt wurde.

6. 

EZB-Fähigkeit

7. 

Seriennummer

8. 

Tranchennummer