Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 11/07/2019

Fassung vom: 17/09/2020
Referenzstellen (14)
04/12/2019
ESMA31-59-1417
Finaler Entwurf veröffentlicht
21/06/2019
Delegierte Verordnung 2019/979 veröffentlicht im ABl.
17/07/2018
ESMA31/62/1002
Finaler Entwurf veröffentlicht
15/12/2017
ESMA31/62/802
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2019/979

Delegierte Verordnung (EU) 2019/979 der Kommission vom 14. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für wesentliche Finanzinformationen in der Zusammenfassung des Prospekts, die Veröffentlichung und Klassifizierung von Prospekten, die Werbung für Wertpapiere, Nachträge zum Prospekt und das Notifizierungsportal und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 382/2014 der Kommission und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/301 der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 1 - Mindestinhalt der wesentlichen Finanzinformationen in der Zusammenfassung des ProspektsArtikel 2 - Wesentliche Finanzinformationen für Nichtfinanzunternehmen, die Dividendenwerte emittierenArtikel 3 - Wesentliche Finanzinformationen für Nichtfinanzunternehmen, die Nichtdividendenwerte emittierenArtikel 4 - Wesentliche Finanzinformationen für KreditinstituteArtikel 5 - Wesentliche Finanzinformationen für VersicherungsgesellschaftenArtikel 6 - Wesentliche Finanzinformationen für Zweckgesellschaften, die forderungsbesicherte Wertpapiere emittierenArtikel 7 - Wesentliche Finanzinformationen für geschlossene FondsArtikel 8 - Wesentliche Finanzinformationen für Garantiegeber
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