Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen (1)
Suche im Rechtsakt

Artikel 22a - Delegierte Verordnung 2019/979

Artikel 22a

Zusammenfassungen von Prospekten für Dividendenwerte emittierende Nichtfinanzunternehmen, die im Zeitraum vom 21. Juli 2019 bis zum 16. September 2020 gebilligt wurden

Zusammenfassungen von Prospekten, die die in Anhang I Tabelle 3 zu liefernden Angaben enthalten und im Zeitraum vom 21. Juli 2019 bis zum 16. September 2020 gebilligt wurden, bleiben bis zum Ende der Geltungsdauer dieser Prospekte gültig.