Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
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ANHANG V

ANHANG V

ZWECKGESELLSCHAFTEN, DIE FORDERUNGSBESICHERTE WERTPAPIERE EMITTIEREN

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Bei Eingaben, die durch ein Sternchen („*“) gekennzeichnet sind, handelt es sich um obligatorische Angaben oder entsprechende Informationen, falls der Emittent nicht die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) anwendet. Der Emittent kann Informationen, die im Wesentlichen den in der Tabelle aufgeführten Informationen entsprechen, unter einem anderen Titel präsentieren, sofern er diesen alternativen Titel in seinem Abschluss verwendet.
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Bei Eingaben, die durch ein Doppelkreuz („#“) gekennzeichnet sind, handelt es sich um obligatorische Angaben, wenn die entsprechenden Informationen an anderer Stelle im Prospekt erscheinen.
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Bei Eingaben, die durch eine Tilde („~“) gekennzeichnet sind, sind bei Bezug auf geschlossene Fonds die zum Zeitpunkt der Ermittlung des Nettoinventarwerts (NAV) als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Investitionen anzugeben.



Tabelle 1

Gewinn- und Verlustrechnung von Zweckgesellschaften in Bezug auf forderungsbesicherte Wertpapiere

 

Jahr

Jahr -1

*Nettogewinn/-verlust

 

 



Tabelle 2

Bilanz von Zweckgesellschaften in Bezug auf forderungsbesicherte Wertpapiere

 

Jahr

Jahr -1

*Summe der Vermögenswerte

 

 

*Gesamtverbindlichkeiten

 

 

*als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designierte finanzielle Vermögenswerte

 

 

*finanzielle Vermögenswerte aus derivativen Finanzinstrumenten

 

 

*nichtfinanzielle Vermögenswerte, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind

 

 

*als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designierte finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

*finanzielle Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten