Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
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ANHANG IV

ANHANG IV

VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (DIVIDENDENWERTE UND NICHTDIVIDENDENWERTE)

— 
Bei Eingaben, die durch ein Sternchen („*“) gekennzeichnet sind, handelt es sich um obligatorische Angaben oder entsprechende Informationen, falls der Emittent nicht die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) anwendet. Der Emittent kann Informationen, die im Wesentlichen den in der Tabelle aufgeführten Informationen entsprechen, unter einem anderen Titel präsentieren, sofern er diesen alternativen Titel in seinem Abschluss verwendet.
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Bei Eingaben, die durch ein Doppelkreuz („#“) gekennzeichnet sind, handelt es sich um obligatorische Angaben, wenn die entsprechenden Informationen an anderer Stelle im Prospekt erscheinen.
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Bei Eingaben, die durch eine Tilde („~“) gekennzeichnet sind, sind bei Bezug auf geschlossene Fonds die zum Zeitpunkt der Ermittlung des Nettoinventarwerts (NAV) als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Investitionen anzugeben.



Tabelle 1

Gewinn- und Verlustrechnung — Versicherungsunternehmen

 

Jahr

Jahr -1

Jahr -2 (1)

Zwischengewinn- und -verlustrechnung

Zwischengewinn- und -verlustrechnung im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres

*Netto-Prämienaufkommen

 

 

 

 

 

*Nettoleistungen und -ansprüche

 

 

 

 

 

*Ergebnis vor Steuern

 

 

 

 

 

*operativer Gewinn (aufgeschlüsselt nach Lebens- und Nichtlebensversicherung)

 

 

 

 

 

*Nettogewinn/-verlust (bei konsolidierten Jahresabschlüssen der den Anteilseignern des Mutterunternehmens zuzurechnende Nettogewinn/-verlust)

 

 

 

 

 

#Einnahmenwachstum im Jahresvergleich (Netto-Prämienaufkommen)

 

 

 

 

 

#Ergebnis je Aktie (nur bei Aktienemittenten)

 

 

 

 

 

(1)   Geben Sie bitte die wesentlichen Finanzinformationen für die Anzahl von Jahren an, für die die entsprechende Auskunftspflicht gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 980/2019 gilt.



Tabelle 2

Bilanz — Versicherungsunternehmen

 

Jahr

Jahr -1

Jahr -2 (1)

Zwischenbilanz

*Investitionen einschließlich finanzieller Vermögenswerte im Zusammenhang mit fondsgebundenen Verträgen

 

 

 

 

*Vermögenswerte insgesamt

 

 

 

 

*Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen

 

 

 

 

*finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

*Gesamtverbindlichkeiten

 

 

 

 

*Eigenkapital insgesamt

 

 

 

 

#Solvabilitätsquote (Solvency-II-Koeffizient — SII-Koeffizient) oder je nach Emission andere relevante prudenzielle Kapitaladäquanzquote

 

 

 

 

#Schadenquote

 

 

 

 

#kombinierte Quote (Forderungen + Ausgaben/Prämien für den Zeitraum)

 

 

 

 

(1)   Geben Sie bitte die wesentlichen Finanzinformationen für die Anzahl von Jahren an, für die die entsprechende Auskunftspflicht gemäß der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 980/2019 gilt.