Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
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ANHANG VI

ANHANG VI

GESCHLOSSENE FONDS

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Bei Eingaben, die durch ein Sternchen („*“) gekennzeichnet sind, handelt es sich um obligatorische Angaben oder entsprechende Informationen, falls der Emittent nicht die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) anwendet. Der Emittent kann Informationen, die im Wesentlichen den in der Tabelle aufgeführten Informationen entsprechen, unter einem anderen Titel präsentieren, sofern er diesen alternativen Titel in seinem Abschluss verwendet.
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Bei Eingaben, die durch ein Doppelkreuz („#“) gekennzeichnet sind, handelt es sich um obligatorische Angaben, wenn die entsprechenden Informationen an anderer Stelle im Prospekt erscheinen.
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Bei Eingaben, die durch eine Tilde („~“) gekennzeichnet sind, sind bei Bezug auf geschlossene Fonds die zum Zeitpunkt der Ermittlung des Nettoinventarwerts (NAV) als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Investitionen anzugeben.



Tabelle 1

Zusätzliche Informationen in Bezug auf geschlossene Fonds

Anteilsklasse

Gesamtnettoinventarwert

Anzahl der Anteile

~NAV/Anteil oder Marktpreis/Anteil

#historische Wertentwicklung des Fonds

A

XXX

XX

X

 

 

Insgesamt

Insgesamt

 

 



Tabelle 2

Gewinn- und Verlustrechnung — geschlossene Fonds

 

Jahr

Jahr -1

Jahr -2

Zwischengewinn- und -verlustrechnung

Zwischengewinn- und -verlustrechnung im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres

*Nettoerträge insgesamt/Nettoanlageerträge oder Gesamterträge vor Betriebskosten

 

 

 

 

 

*Nettogewinn/-verlust

 

 

 

 

 

*Erfolgsgebühr (aufgelaufen/ausgezahlt)

 

 

 

 

 

*Verwaltungsgebühr (aufgelaufen/ausgezahlt)

 

 

 

 

 

*sonstige wesentliche Vergütungen (aufgelaufen/ausgezahlt) für Dienstleister

 

 

 

 

 

#Ergebnis je Aktie

 

 

 

 

 



Tabelle 3

Bilanz — geschlossene Fonds

 

Jahr

Jahr -1

Jahr -2

Zwischenbilanz

*Nettovermögen insgesamt

 

 

 

 

*Verschuldungsquote