Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
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Artikel 3 - Delegierte Verordnung 2019/979

Artikel 3

Wesentliche Finanzinformationen für Nichtfinanzunternehmen, die Nichtdividendenwerte emittieren

Handelt es sich beim Emittenten um ein Nichtfinanzunternehmen, das Nichtdividendenwerte emittiert, so enthält die Zusammenfassung des Prospekts die in den Tabellen in Anhang II genannten wesentlichen Finanzinformationen.