Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 7 - Wesentliche Finanzinformationen für geschlossene Fonds

Artikel 7

Wesentliche Finanzinformationen für geschlossene Fonds

Handelt es sich beim Emittenten um einen geschlossenen Fonds, so enthält die Zusammenfassung des Prospekts die in den Tabellen in Anhang VI genannten wesentlichen Finanzinformationen.