Aktualisiert 05/02/2025
In Kraft

Fassung vom: 17/09/2020
Änderungen
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Artikel 12 - Delegierte Verordnung 2019/979

Artikel 12

Praktische Modalitäten zur Gewährleistung der Maschinenlesbarkeit der Daten

Die zuständige Behörde übermittelt die in Artikel 11 genannten begleitenden Daten in einem einheitlichen XML-Format im Einklang mit der Aufmachung und den Standards in den Tabellen in Anhang VII.