Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
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Artikel 93 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 93

Vereinfachte Berechnung der Kapitalanforderung für das Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko der Lebensversicherung

Ist Artikel 88 erfüllt, dürfen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die Kapitalanforderung für das Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko der Lebensversicherung wie folgt berechnen:



SCRdisability-morbidity =

right accolade 0,35 · CAR 1 · d 1 + 0,25 · 1,1 (n – 3)/2 · (n – 1) · CAR 2 · d 2 + 0,2 · 1,1 (n –1)/2 · t · n · BEdis

Dabei gilt in Bezug auf Versicherungs- und Rückversicherungsverträge mit positivem Risikokapital Folgendes:

(a) 

CAR1 bezeichnet das gesamte Risikokapital, d. h. die Summe über alle Verträge von dem höheren Betrag von entweder null oder der Differenz zwischen den folgenden Beträgen:

i) 

der Summe aus:

— 
dem Betrag, den das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen gegenwärtig im Todesfall oder bei Invalidität der Versicherten gemäß dem Vertrag nach Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträgen zahlen würde, und
— 
dem erwarteten Barwert von nicht im vorstehenden Gedankenstrich erfassten Beträgen, die das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen zukünftig im sofortigen Todesfall oder bei sofortiger Invalidität der Versicherten gemäß dem Vertrag nach Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge zahlen würde;
ii) 

dem besten Schätzwert der entsprechenden Verpflichtungen nach Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge.

(b) 

CAR2 bezeichnet das gesamte Risikokapital im Sinne des Buchstabens a nach zwölf Monaten;

(c) 

d1 bezeichnet die erwartete durchschnittliche Invaliditäts-/Morbiditätsrate in den folgenden zwölf Monaten, gewichtet mit der Versicherungssumme;

(d) 

d2 bezeichnet die erwartete durchschnittliche Invaliditäts-/Morbiditätsrate in den zwölf Monaten nach den folgenden zwölf Monaten, gewichtet mit der Versicherungssumme;

(e) 

n bezeichnet die modifizierte Duration der in den besten Schätzwert einbezogenen Zahlungen bei Invalidität/Morbidität;

(f) 

t bezeichnet die erwarteten Beendigungsraten in den folgenden zwölf Monaten;

(g) 

BEdis bezeichnet den besten Schätzwert der dem Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko unterliegenden Verpflichtungen.