Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
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ANHANG XI - Delegierte Verordnung 2015/35

ANHANG XI

HAFTPFLICHTRISIKOGRUPPEN, RISIKOFAKTOREN UND KORRELATIONSKOEFFIZIENTEN FÜR DAS UNTERMODUL HAFTPFLICHTRISIKO



i

Haftpflichtrisikogruppe i

Risikofaktor f(liability,i)

1

Versicherungs- und proportionale Rückversicherungsverpflichtungen aus der Berufshaftpflicht, ausgenommen Berufshaftpflichtversicherung und -rückversicherung für selbstständige Handwerker oder Kunsthandwerker

100 %

2

Versicherungs- und proportionale Rückversicherungsverpflichtungen aus der Arbeitgeberhaftpflicht

160 %

3

Versicherungs- und proportionale Rückversicherungsverpflichtungen aus der Directors & Officers-Haftpflicht

160 %

4

Haftpflichtversicherungs- und -rückversicherungsverpflichtungen in den Geschäftsbereichen 8 und 20 gemäß Anhang I, ausgenommen in den Haftpflichtrisikogruppen 1 bis 3 enthaltene Verpflichtungen sowie ausgenommen Versicherungs- und proportionale Rückversicherungsverpflichtungen aus der Privathaftpflicht und ausgenommen Berufshaftpflichtversicherungen und -rückversicherungen für selbstständige Handwerker oder Kunsthandwerker

100 %

5

Nichtproportionale Rückversicherungsverpflichtungen im Zusammenhang mit Versicherungsverpflichtungen in Geschäftsbereich 8 gemäß Anhang I

210 %

Für die Zwecke der vorstehenden Tabelle bezeichnet der Ausdruck

(a) 

„Verpflichtungen aus der Berufshaftpflichtversicherung“ Haftpflichtversicherungsverpflichtungen in Geschäftsbereich 8 gemäß Anhang I, die Verbindlichkeiten aus der beruflichen Tätigkeit gegenüber Kunden und Patienten abdecken;

(b) 

„Verpflichtungen aus der Arbeitgeberhaftpflichtversicherung“ Haftpflichtversicherungsverpflichtungen in Geschäftsbereich 8 gemäß Anhang I, die Verbindlichkeiten des Arbeitgebers abdecken, die durch Tod, Krankheit, Unfall, Invalidität oder Gebrechlichkeit eines Arbeitnehmers im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses entstehen;

(c) 

„Verpflichtungen aus der Directors & Officers-Versicherung“ Haftpflichtversicherungsverpflichtungen in Geschäftsbereich 8 gemäß Anhang I, die Verbindlichkeiten von Unternehmensleitern im Rahmen ihrer Managementtätigkeit für das Unternehmen oder Verluste des Unternehmens selbst abdecken, soweit es seine Unternehmensleiter von solchen Verbindlichkeiten freistellt;

(d) 

„Verpflichtungen aus der Privathaftpflichtversicherung“ Haftpflichtversicherungsverpflichtungen in Geschäftsbereich 8 gemäß Anhang I, die Verbindlichkeiten natürlicher Personen in ihrer Eigenschaft als private Haushaltsführer abdecken.

HAFTPFICHTKORRELATIONSKOEFFIZIENTEN



j

i

1

2

3

4

5

1

1

0

0,5

0,25

0,5

2

0

1

0

0,25

0,5

3

0,5

0

1

0,25

0,5

4

0,25

0,25

0,25

1

0,5

5

0,5

0,5

0,5

0,5

1