Artikel 102
Vereinfachte Berechnung der Kapitalanforderung für das Stornorisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Lebensversicherung
Ist Artikel 88 erfüllt, dürfen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die in Artikel 159 Absatz 1 Buchstabe a genannte Kapitalanforderung für das Risiko eines dauerhaften Anstiegs der Stornoquoten wie folgt berechnen:
Dabei gilt:
lup bezeichnet die durchschnittliche Stornoquote der Verträge mit einer positiven Differenz zwischen Rückkaufswert und Rückstellung oder 83 %, je nachdem, welcher Wert der höhere ist;
nup bezeichnet den durchschnittlichen Zeitraum (in Jahren), über den der Vertrag mit einer positiven Differenz zwischen Rückkaufswert und Rückstellung abgewickelt wird;
Sup bezeichnet die Summe der positiven Differenzen zwischen Rückkaufswert und Rückstellung.
Ist Artikel 88 erfüllt, dürfen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die in Artikel 159 Absatz 1 Buchstabe b genannte Kapitalanforderung für das Risiko eines dauerhaften Rückgangs der Stornoquoten wie folgt berechnen:
Dabei gilt:
ldown bezeichnet die durchschnittliche Stornoquote der Verträge mit einer negativen Differenz zwischen Rückkaufswert und Rückstellung;
ndown bezeichnet den durchschnittlichen Zeitraum (in Jahren), über den der Vertrag mit einer negativen Differenz zwischen Rückkaufswert und Rückstellung abgewickelt wird;
Sdown bezeichnet die Summe der negativen Differenzen zwischen Rückkaufswert und Rückstellung.
Die in den Absätzen 1 und 2 genannte Differenz zwischen Rückkaufswert und Rückstellung bei einem Versicherungsvertrag ist gleich der Differenz zwischen Folgendem:
dem Betrag, den das Versicherungsunternehmen gegenwärtig bei Vertragsbeendigung durch den Versicherungsnehmer zahlen müsste, abzüglich etwaiger von Versicherungsnehmern oder -vermittlern einforderbarer Beträge;
dem Betrag der versicherungstechnischen Rückstellungen ohne die Risikomarge.