Aktualisiert 30/04/2025
In Kraft

Fassung vom: 14/11/2024
Änderungen
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Artikel 100 - Delegierte Verordnung 2015/35

Artikel 100

Vereinfachte Berechnung der Kapitalanforderung für das Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko der Einkommensersatzversicherung

Ist Artikel 88 erfüllt, dürfen Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die Kapitalanforderung für das Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko der Einkommensersatzversicherung wie folgt berechnen:



SCRincome-protection-disability-morbidity =

right accolade 0,35 · CAR 1 · d 1 + 0,25 · 1,1 (n – 3)/2 · (n – 1) · CAR 2 · d 2 + 0,2 · 1,1 (n –1)/2 · t · n · BEdis

Dabei gilt in Bezug auf Versicherungs- und Rückversicherungsverträge mit positivem Risikokapital Folgendes:

(a) 

CAR1 bezeichnet das gesamte Risikokapital, d. h. die Summe über alle Verträge von dem höheren Betrag von entweder null oder der Differenz zwischen den folgenden Beträgen:

i) 

der Summe aus:

— 
dem Betrag, den das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen gegenwärtig im Todesfall oder bei Invalidität der Versicherten gemäß dem Vertrag nach Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträgen zahlen würde, und
— 
dem erwarteten Barwert von nicht im vorstehenden Gedankenstrich erfassten Beträgen, die das Unternehmen zukünftig im sofortigen Todesfall oder bei sofortiger Invalidität der Versicherten gemäß dem Vertrag nach Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge zahlen würde;
ii) 

dem besten Schätzwert der entsprechenden Verpflichtungen nach Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und von Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge;

(b) 

CAR2 bezeichnet das gesamte Risikokapital im Sinne des Buchstabens a nach zwölf Monaten;

(c) 

d1 bezeichnet die erwartete durchschnittliche Invaliditäts-/Morbiditätsrate in den folgenden zwölf Monaten, gewichtet mit der Versicherungssumme;

(d) 

d2 bezeichnet die erwartete durchschnittliche Invaliditäts-/Morbiditätsrate in den folgenden zwölf Monaten, gewichtet mit der Versicherungssumme;

(e) 

n bezeichnet die modifizierte Duration der in den besten Schätzwert einbezogenen Zahlungen bei Invalidität/Morbidität;

(f) 

t bezeichnet die erwarteten Beendigungsraten in den folgenden zwölf Monaten;

(g) 

BEdis bezeichnet den besten Schätzwert der dem Invaliditäts-/Morbiditätsrisiko unterliegenden Verpflichtungen.