Delegierte Verordnung (EU) 2022/2118 der Kommission vom 13. Juli 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf technische Regulierungsstandards für die individuelle Verwaltung des Kreditportfolios durch Schwarmfinanzierungsdienstleister, in denen die Elemente der Methode zur Kreditrisikobewertung, die den Anlegern zu jedem einzelnen Portfolio offenzulegenden Informationen und die für Notfallfonds erforderlichen Regelungen und Verfahren festgelegt sind (Text von Bedeutung für den EWR)