Aktualisiert 16/09/2024
In Kraft seit 28/11/2022

Ursprungsrechtsakt
Referenzstellen (5)
08/11/2022
Delegierte Verordnung 2022/2118 veröffentlicht im ABl.
12/10/2021
EBA/RTS/2021/11
Finaler Entwurf veröffentlicht
04/06/2021
EBA/CP/2021/22
Konsultation veröffentlicht
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Delegierte Verordnung 2022/2118

Delegierte Verordnung (EU) 2022/2118 der Kommission vom 13. Juli 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf technische Regulierungsstandards für die individuelle Verwaltung des Kreditportfolios durch Schwarmfinanzierungsdienstleister, in denen die Elemente der Methode zur Kreditrisikobewertung, die den Anlegern zu jedem einzelnen Portfolio offenzulegenden Informationen und die für Notfallfonds erforderlichen Regelungen und Verfahren festgelegt sind (Text von Bedeutung für den EWR)

Erwägungsgründe
Artikel 8 - Berechnung des gewichteten durchschnittlichen JahreszinssatzesArtikel 9 - Verteilung der Kredite nach RisikokategorieArtikel 10 - Wichtige Informationen zu jedem Kredit im PortfolioArtikel 11 - Informationen über Maßnahmen zur RisikobegrenzungArtikel 12 - Informationen über Ausfälle bei Kreditverträgen durch den ProjektträgerArtikel 13 - Informationen über Gebühren, die der Anleger, der Schwarmfinanzierungsdienstleister oder der Projektträger in Bezug auf den Kredit gezahlt hatArtikel 14 - Informationen über die Kreditbewertung