Aktualisiert 18/09/2024
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 3 - Kreditrisiko einzelner Schwarmfinanzierungsprojekte

Artikel 3

Kreditrisiko einzelner Schwarmfinanzierungsprojekte

Die den Anlegern vorgelegte Beschreibung der Methode zur Bewertung des Kreditrisikos einzelner Schwarmfinanzierungsprojekte innerhalb eines Portfolios gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2020/1503 enthält alle folgenden Elemente:

a)

die Kriterien und wichtigsten Finanzindikatoren zur Feststellung der Durchführbarkeit und Nachhaltigkeit der Geschäftspläne der einzelnen Schwarmfinanzierungsprojekte;

b)

eine Analyse der erwarteten Cashflows der Schwarmfinanzierungsprojekte und eine Prognose dazu, wie sich bestimmte erwartete Cashflows über unterschiedliche Zeithorizonte verteilen;

c)

eine Analyse der Merkmale des Wirtschaftszweigs, in dem die Projektträger tätig sind, einschließlich des Ausmaßes des Wettbewerbs;

d)

eine Bewertung der Kenntnisse, der Erfahrung, des Rufs und der Fähigkeit der Projektträger, Geschäftstätigkeiten im jeweiligen Bereich des Projekts zu leiten;

e)

gegebenenfalls die Verfahren für die Annahme und Anerkennung von Sicherheiten oder Garantien und Maßnahmen zur Kreditrisikominderung;

f)

die Art des Rückzahlungsplans für den Kredit und die Fälligkeit der Raten;

g)

die Verfahren für die Zuordnung jedes mit einem Projekt verbundenen Kredits in eine geeignete Risikokategorie, wie sie im Rahmen für das Risikomanagement festgelegt ist;

h)

die Quelle und die Art der für die Zwecke der Buchstaben a bis g verwendeten Daten.