Aktualisiert 18/09/2024
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Artikel 19 - Auszahlungspolitik

Artikel 19

Auszahlungspolitik

Der Schwarmfinanzierungsdienstleister verfügt über eine Strategie, mit der festgelegt wird, wie alle folgenden Elemente bei der Entscheidung über eine Auszahlung aus dem Notfallfonds an die Anleger berücksichtigt werden:

a)

der aktualisierte verfügbare Fondssaldo;

b)

der Anteil der Kredite, die in einem bestimmten Portfolio ausgefallen sind;

c)

die Zinssätze und die Laufzeit der Kredite, die in einem bestimmten Portfolio ausgefallen sind;

d)

das Verfahren, mit dem geprüft wird, ob eine ermessensabhängige Auszahlung aus dem Notfallfonds erfolgen soll;

e)

die Umstände, unter denen der Notfallfonds für die Auszahlung aktiviert werden kann;

f)

die Kriterien, die bei konkurrierenden oder gleichzeitigen Forderungen von Anlegern für dieselben ausgefallenen Kredite zu berücksichtigen sind.